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Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Solltest du noch weitere Fragen oder Anregungen haben, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme via E-Mail, Telefon oder Kontaktformular. Gerne beantworte ich deine Fragen natürlich auch in einem persönlichen Gespräch.

FAQ

häufige Fragen

  • Wie läuft der Erstkontakt in der Praxis ab?
    Das Erstgespräch dient hauptsächlich dem gegenseitigen Kennenzulernen sowie dem Klären von Zielen und Erwartungen. Gerne stelle ich Ihnen auch meine Arbeitsweise vor und gehe auf etwaige Fragen ein. Nach dem Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob wir weitere Einheiten einplanen wollen.
  • Wie lange dauert eine klinisch-psychologische Behandlung oder Beratung in der Regel?
    Die Anzahl an Einheiten einer klinisch-psychologischen Behandlung kann stark variieren. Einige Aspekte, welche die Dauer beeinflussen können sind z.B. Art und Umfang des Problems, der Behandlungsansatz aber auch die eigene Motivation und Mitarbeit. Auch individuelle Unterschiede müssen berücksichtigt werden. Jeder Mensch ist einzigartig. Manche Menschen benötigen mehr Zeit, um Fortschritte zu erzielen, während andere schneller auf die Behandlung ansprechen. In vielen Fällen umfasst die Behandlung zwischen 6 und 20 Sitzungen. Dies kann aber je nach oben genannten Faktoren variieren. Bei komplexeren oder langanhaltenden Problemen kann die Behandlung manchmal auch über Monate oder sogar Jahre hinweg stattfinden.
  • Können die Beratungs- bzw. Behandlungseinheiten auch online durchgeführt werden?
    Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Behandlungseinheiten online durchzuführen. Wichtig ist, dass Sie ein Gerät (egal ob Smartphone, Computer oder Tablet) nutzen, das eine funktionsfähige Kamera und ein Mikrofon hat. Sie erhalten für unser Online-Treffen von mir einen Link auf Ihre E-Mail-Adresse zugesendet. Mit einem Klick auf den Link werden Sie direkt zu unserem Gespräch weitergeleitet. Eine Registrierung oder das Herunterladen eines Programms ist dafür nicht notwendig.
  • Was passiert, wenn ich eine Sitzung absagen oder verschieben muss?
    Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist die Absage oder das Verschieben per SMS oder Anruf kostenlos. Bei späterer Absage bzw. Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  • Unterliegen Klinische Psycholog*innen der Verschwiegenheitspflicht?
    Klinische PsychologInnen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 37 Psychologengesetz). Ziel der Verschwiegenheitspflicht ist es, den Schutz des für eine erfolgreiche Behandlung unabdingbaren Vertrauensverhältnisses zwischen Klinischer PsychologIn und KlientInnen sicherzustellen. Weitere Informationen zur Verschwiegenheit von Klinischen PsychologInnen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz:
  • Was ist der Unterschied zwischen Klinischer Psychologie und Psychotherapie?
    Die klinische Psychologie und die Psychotherapie haben viele Gemeinsamkeiten und sind eng miteinander verbunden. Sowohl klinische PsychologInnen als auch PsychotherapeutInnen sind in der Behandlung und Unterstützung von Menschen mit psychischen Belastungen und Störungen tätig. Unterschiede bestehen in der Ausbildung und dem Methoden- bzw. „Werkzeugkoffer“: - Klinische PsychologInnen haben eine universitäre Ausbildung (d.h. Psychologie-Studium mit Magister- oder Masterabschluss) und darauf aufbauend eine mehrjährige postgraduale Fachausbildung in Klinischer Psychologie absolviert. - PsychotherapeutInnen verfügen über eine mehrjährige theoretische und praktische Psychotherapieausbildung (Propädeutikum und Fachspezifikum), die grundsätzlich von jeder eigenberechtigen Person (die das 24. Lebensjahr vollendet hat) absolviert werden kann. Eine universitäre Ausbildung ist nicht notwendig. Klinische PsychologInnen arbeiten methodenübergreifend nach wissenschaftlichen Standards. Psychotherapeuten entscheiden sich im Rahmen ihrer Ausbildung für eine gesetzlich anerkannte Methode (auch Schule genannt) und orientieren sich auch danach.
  • Wie wirksam sind klinisch-psychologische Interventionen?
    Klinisch-psychologische Interventionen kommen grundsätzlich auf Basis wissenschaftlicher Standards zum Einsatz. Eine Vielzahl an Studien konnte bereits eine sehr hohe Wirksamkeit psychologsicher und psychotherapeutischer Behandlungen nachweisen und zeigen, dass sie bei einem Großteil der behandelten Personen zu einer Verbesserung des Zustandes führen. Der Behandlungserfolg hängt jedoch neben der Art der Intervention auch von vielen anderen wesentlichen Aspekten wie Art des Problems, Therapeut-Klient-Beziehung, Motivation und Engagement der behandelnden Person etc. ab.
  • Was passiert bei der Klinischen Psychologin/dem Klinischen Psychologen?
    Zu Beginn einer klinisch-psychologischen Behandlung erfolgt zunächst ein Anamnesegespräch. Während dieses Gesprächs werden Ihr gegenwärtiger (Leidens-)Zustand sowie Ihre medizinische Vorgeschichte aufgenommen. Auf Grundlage dieser Informationen wird ein individueller Behandlungsplan entwickelt sowie Ziele definiert, welche Sie während der Behandlung erreichen wollen. Klinische Psychologen setzen eine breite Palette von therapeutischen Ansätzen ein. Im Gegensatz zu PsychotherapeutInnen, die sich oft auf eine spezifische Methode (z.B. Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse) spezialisieren, wählen Klinische PsychologInnen aus verschiedenen Ansätzen diejenigen aus, die am besten zu den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person passen. Sie integrieren dabei aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse aus verschiedenen psychologischen Teildisziplinen (z.B. Neuropsychologie oder Entwicklungspsychologie) in den Therapieplan. Beispielhafte Interventionen umfassen Entspannungstraining oder soziales Kompetenztraining. Während der Sitzungen erlernen Sie die für Sie geeigneten Techniken und werden darin geschult, diese Methoden selbst in kritischen Situationen anzuwenden (z.B. während einer Panikattacke).
  • Werden meine Therapiesitzungen von meiner Krankenversicherung abgedeckt?
    Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) ist eine teilweise Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich: ÖGK: € 33,70 BVAEB: € 46,60 SVS: € 45,00 ​ Hierfür ist eine ärztliche Bestätigung zwischen erster und zweiter Einheit einzuholen und ein entsprechender Antrag auf Kostenzuschuss vor der 11. Einheit zu stellen.
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