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Eignungsgutachten für Klinische Psychologen gemäß § 9 PG
Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie sowie Gesundheitspsychologie ist lt. dem neuen Psychologengesetz (2013) §9 „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (…)“.
Die Eignungsfeststellung erfolgt dabei im Rahmen eines Explorationsgesprächs sowie einer anschließenden testpsychologischen Untersuchung.
Das Gutachten wird ausschließlich auf Basis wissenschaftlich anerkannter Testverfahren und gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt. Sie erhalten das Gutachten innerhalb weniger Tage nach der (test-)psychologischen Untersuchung.
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